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   BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61   

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https://dejure.org/1964,766
BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61 (https://dejure.org/1964,766)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1964 - VII C 136.61 (https://dejure.org/1964,766)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1964 - VII C 136.61 (https://dejure.org/1964,766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschüttung der Umsatzsteuerersparnisbeträge an die Milcherzeuger - Zurückwälzung der Umsatzsteuerersparnisbeträge von den Werken der Bearbeitungsstufe und Verarbeitungsstufe auf die Milcherzeuger - Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 93
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61
    Die Anwendung der Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit rückwirkender Gesetze entwickelt worden sind (vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1961 [BVerfGE 13, 261 m.w.N.]) führt zu dem Ergebnis, daß im vorliegenden Fall jedenfalls auch eine Rückwirkung als zulässig anzusehen ist.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61
    Zu Unrecht meint die Klägerin unter Berufung auf die zu § 2 Preisgesetz ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274) und das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1958 - BVerwG VII C 20.57 - (NJW 1959 S. 258), daß die Verordnung M Nr. 2/57 eine unzulässige wirtschaftslenkende Maßnahme darstelle.
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61
    Eine Ermächtigung oberster Landesbehörden war allerdings in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1960 (BVerfGE 11, 77) verfassungswidrig.
  • BVerwG, 22.06.1962 - VII C 139.60

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Bundesausgleichsabgabe für Milchlieferungen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61
    Der Senat hat die Rechtsgültigkeit bejaht, ferner darauf hingewiesen, daß die Ausgleichsabgabe dem Ertragsausgleich in der Privatwirtschaft diene, keine Steuer sei und der Zweck der Regelung darin zu erblicken sei, bei der Verwendung der Milch als Trinkmilch wie auch als Werkmilch sowie bei der notwendigen Versorgung der Trinkmilchmärkte trotz unterschiedlicher Entfernung der Molkereien vom Markt eine Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse für Milcherzeuger und Molkereien herbeizuführen (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Januar 1958 und 22. Juni 1962, BVerwGE 6, 129 und 134; 14, 279).
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 28.57
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61
    Der Senat hat die Rechtsgültigkeit bejaht, ferner darauf hingewiesen, daß die Ausgleichsabgabe dem Ertragsausgleich in der Privatwirtschaft diene, keine Steuer sei und der Zweck der Regelung darin zu erblicken sei, bei der Verwendung der Milch als Trinkmilch wie auch als Werkmilch sowie bei der notwendigen Versorgung der Trinkmilchmärkte trotz unterschiedlicher Entfernung der Molkereien vom Markt eine Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse für Milcherzeuger und Molkereien herbeizuführen (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Januar 1958 und 22. Juni 1962, BVerwGE 6, 129 und 134; 14, 279).
  • BVerwG, 17.10.1958 - VII C 20.57
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61
    Zu Unrecht meint die Klägerin unter Berufung auf die zu § 2 Preisgesetz ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274) und das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1958 - BVerwG VII C 20.57 - (NJW 1959 S. 258), daß die Verordnung M Nr. 2/57 eine unzulässige wirtschaftslenkende Maßnahme darstelle.
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Äußerung gemäß § 82 Abs. 4 BVerfGG mitgeteilt, daß es in einem Urteil vom 11. Dezember 1964 - BVerwG VII C 136/61 - die Gültigkeit der Verordnung M Nr. 2/57 bejaht habe; die Verordnung habe sich im Rahmen der gültigen Ermächtigung des § 20 Abs. 1 Ziff. 2 MFG in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (BGBl. I S. 811) gehalten.
  • VG Trier, 11.10.1995 - 6 N 1423/95

    Erforderlicher Umfang einer richterlichen Durchsuchungserlaubnis zur Durchführung

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